Seniorenhaushaltshilfen  
 
  Vermittlungs- und Betreuungsagentur für häusliche 24-Stunden Pflege
Sie erreichen uns unkompliziert zum Telefontarif unter 0211-5801980 oder per Mail
24h Seniorenpflege
 

Was bedeutet eine „24 Stunden Betreuung“ durch eine Pflegekraft
aus Polen?
Die von uns vermittelte Seniorenpflege- und -haushaltshilfe lebt im Haus bzw. in der Wohnung der zu betreuenden Person und kümmert sich vor allem um den Haushalt (kochen, waschen, bügeln, einkaufen etc.). Sie leistet aber auch - wenn notwendig - Hilfe beim An- und Ausziehen,
beim Toilettengang und bei der täglichen körperlichen Hygiene. Auch einfache Pflegetätigkeiten können nach Absprache von der Betreuungskraft übernommen werden. Allerdings sind medizinische
Pflege wie Injektionen setzen, Verbände wechseln und ähnliche Tätigkeiten dem Arzt bzw. dem beauftragten deutschen Pflegedienst vorbehalten. Für die neue Mitbewohnerin muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden, und das Bad, sofern kein zweites vorhanden ist, muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind für sie frei.

 

Was können Sie von einer Ganztagespflege erwarten?
Die Pflege- und Haushaltshilfe ist grundsätzlich und in Absprache Tag und Nacht präsent. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass sie 24 Stunden arbeitet. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung; dies gilt natürlich auch für die entsendeten Mitarbeiter unserer Partnerunternehmen.
Die Betreuerinnen sind bei diesen Firmen angestellt und unterliegen deshalb der jeweiligen Arbeitsgesetzgebung des Landes, aus dem sie kommen. Nach polnischem Arbeitsrecht gilt z.B. eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich. Die Pflegekraft ist aber - nach Absprache - flexibel und hat – wenn notwendig - eine Rufbereitschaft auch während der nächtlichen Stunden. So kann sie in einem Notfall sofort eingreifen. Im Vorfeld wird gemeinsam mit unseren osteuropäischen Partnerunternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen entsenden, ein genauer und detaillierter Plan
erarbeitet, in dem die Tätigkeiten festgelegt und beschrieben werden Folgende Aufgaben übernimmt eine Pflege- und Haushaltshilfe: Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Bügeln, Reinigen) Hilfe bei der Grundpflege, Begleitung zu Behörden, Ärzten und Therapeuten, Aktivierende Pflege (Mobilisierung, leichte Übungen nach Anleitung der Therapeuten und Ärzte), Spiele und Übungen sowie Spaziergänge.

 

Wie gut sind die Sprachkenntnisse bei den polnischen Pflegehilfen?
Wir vermitteln keine Pflegekräfte, die nicht Deutsch sprechen können. Aber natürlich gibt es verschiedene Kenntnisstufen der deutschen Sprache. Wir unterscheiden für Sie die folgenden Stufen:

Grundkenntnisse: einfache Anweisungen können verstanden werden

Mittlere/befriedigende Kenntnisse: einfache Unterhaltungen auf
Deutsch sind möglich

Gute Kenntnisse: es gibt nur geringe sprachliche Barrieren

 

Wie lange dauert es, bis eine geeignete Betreuung gefunden ist?
Nach unseren Erfahrungen kann eine Haushalts- und Pflegehilfe innerhalb einer Zeit von 3 bis 7 Tagen gefunden werden und kurze Zeit später bei Ihnen sein. Dies hängt immer von der Verfügbarkeit des geeigneten Personals ab, das Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht.

 

Wie stellt sich die rechtliche Situation dar? Ist die Beschäftigung einer Seniorenhaushalts- und -pflegehilfe legal?
Der Markt für Betreuungsdienstleistungen mit Pflegepersonal aus dem Ausland boomt. Sehr viele Vermittler bieten äußerst günstige Preise für eine 24-Stunden-Betreuung an. Aber Achtung: viele solcher Angebote sind illegal und können für die Nutzer Strafverfolgung bedeuten. Zuständig für solche Fälle ist das Hauptzollamt, das mit seiner Abteilung für Schwarzarbeit diese Fälle aufdeckt.
Ausländischen Arbeitnehmern aus den neuen EU-Ländern (wie z.B. Polen, Slowakei und Litauen) ist es voraussichtlich bis 2011 verboten, ohne eine Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig zu werden. Es gilt jedoch in der EU die so genannte „Dienstleistungsrichtlinie“ (siehe auch http://www.dienstleistungsrichtlinie.de/DLR/Navigation/ziele.html), die es Unternehmen (wie z.B. Pflegeunternehmen) erlaubt, im Bereich der „häuslichen Dienstleistungen und Betreuung“
entsprechende Aufträge in Deutschland anzunehmen. Dabei entsendet das ausländische Unternehmen für einen vorher definierten, eingeschränkten Zeitraum eigenes, fest angestelltes Personal zu Ihnen, um den Dienstleistungsauftrag zu erfüllen. Die ausländische Sozialversicherungsbehörde stellt nach Prüfung des rechtlichen Rahmens der entsendeten Betreuungskraft die so genannte E101-EU-Bescheinigung aus, die bestätigt, dass die Betreuerin
tatsächlich in ihrer Heimat angestellt und sozialversichert ist sowie entsprechend alle Steuern vom dortigen Arbeitgeber abgeführt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie sicher sein, dass es sich bei der Beschäftigung Ihrer „Haushaltsfee“ nicht um illegale „Schwarzarbeit“ handelt.

Wir arbeiten grundsätzlich nur mit solchen Partnern im Ausland zusammen, die diese rechtlichen Bestimmungen genauestens beachten!

 

Wie und wann erfolgt die Rechnungsstellung?
Wir unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Rechnungen. Die Rechnung für die Vermittlung einer Seniorenpflege- und –haushaltshilfe wird mit der Ankunft der Betreuerin in Deutschland fällig und ist an Help4Seniors zu zahlen. Die Kosten für die laufende Betreuung wird Ihnen jeweils nach Ablauf
eines Monats von unserem ausländischen Partnerunternehmen in Rechnung gestellt.

 

Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Die Laufzeit des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages mit Help4Seniors für die 24h-Pflege beträgt 12 Monate. Der Vertrag zwischen Ihnen und unserer polnischen Partnerfirma hat ebenfalls eine Laufzeit von 12 Monaten. Er ist allerdings mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen jederzeit kündbar. Die Kündigungsfrist verkürzt sich auf eine Woche, wenn die zu betreuende Person in ein Pflegeheim muss oder verstirbt. Bei einem vorübergehenden, stationären Aufenthalt der zu betreuenden Person (Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflegeeinrichtung) ruht der Vertrag ab dem 15. Tag.

 

Kann die Dienstleistungen der Seniorenhaushaltshilfe mit der Pflege-/Krankenkasse abgerechnet werden?
Nein. Die ausländischen Pflegedienste können ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen, d.h. diese Betreuungsleistungen müssen privat vom Patienten bezahlt werden. Bei Einstufung in eine Pflegestufe kann jedoch die Geldleistung für so genannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden. Diese Leistung beträgt derzeit monatlich

  • € 225,- in der Pflegestufe 1
  • € 430,- in der Pflegestufe 2
  • € 685,- in der Pflegestufe 3


Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall mit Ihrer Pflege-/Krankenkasse sowie mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um diese Belange zu klären.

 

Was ist außerdem wichtig, damit die Seniorenbetreuung funktioniert?
Da es sich bei der Pflegedienstleistung um ein Thema von tiefer sozialer Integration und größtem Vertrauen handelt, ist es für beide Seiten sehr wichtig, von Anfang an viel Verständnis füreinander aufzubringen. Gerade zu Beginn des Kennenlernens kommt es darauf an, sich gegenseitig Vertrauen zu schenken. Die Betreuungshilfe möchte mit menschlicher Wärme behandelt und aufgenommen werden; schließlich wird man mehrere Monate gemeinsam „unter einem Dach“ leben. Dies kann nur gelingen, wenn man Verständnis füreinander entwickelt. Es sollte grundsätzlich die Bereitschaft vorhanden sein, Hilfe und Unterstützung anzunehmen. Die 24-Stunden-Betreuung soll ja für alle Beteiligten eine Erleichterung sein und keine zusätzliche Belastung. Die Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen sowie der respektvolle Umgang miteinander sind sehr wichtig.

 

Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung können Sie mit folgenden Kosten kalkulieren:

a) Laufende Kosten für die Seniorenpflege und -haushaltshilfe:

Die laufenden Kosten für die 24h Pflege hängen von der gewünschten fachlichen Ausbildung und den Sprachkenntnissen der Betreuerin sowie dem Gesundheitszustand und der Pflegestufe der zu betreuenden Person ab. Sie können von monatlichen Kosten in Höhe zwischen € 1.400,00 und  € 1.800,00 brutto ausgehen - bei sehr schwerer Pflege und gewünschten guten deutschen Sprachkenntnissen auch leicht darüber. Mit diesen Beträgen zahlt die in den neuen EU-Ländern ansässige Pflegedienstfirma für die Seniorenhaushaltshilfe alle in ihrem Land notwendigen Abgaben und Versicherungen und überweist bargeldlos den Nettolohn.

b) Vermittlungs- und Betreuungsgebühr:

Help4Seniors erhebt eine jährliche Vermittlungs- und Betreuungsgebühr in Höhe von € 680,00 brutto. Hierin enthalten ist die Recherche und Vermittlung einer geeigneten Pflegekraft, die Beratung und Betreuung bei eventuell auftauchenden Problemen sowie die Koordination mit unseren ausländischen Partnerunternehmen. Die Gebühr wird erst nach dem verbindlichen Vertragsabschluß mit dem Dienstleistungsunternehmen im Ausland fällig, also erst dann, wenn die tatsächliche Vermittlung erfolgt ist und die Haushaltshilfe bald ihren Dienst antritt. Vor dem Vertragsabschluß ist jede Serviceleistung unsererseits kostenlos und unverbindlich. Bei einer Weiterführung des Vertrages oder der Verlängerung eines Vertrages über 12 Monate hinaus wird der Betrag erneut fällig.

 

Braucht man mit einer Senioren- und -haushaltshilfe keinen Pflegedienst mehr?
Nein! Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Sozialdiensten zu arbeiten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Betreuerin ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn Sie hierfür ausgebildet ist. Betrachten Sie die Seniorenhaushaltshilfe als Ergänzung zu den bestehenden Leistungen und unter dem Gesichtspunkt, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen der schwere Gang ins Alten- oder Pflegeheim mit seinen hohen Kosten und den anderen Nachteilen erspart bleibt! Somit haben Sie eine kostengünstige und praktische Alternative.

Wir sehen uns auf keinen Fall als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste - unser Service umfasst Bereiche wie die Haushaltsführung, Unterhaltung, Beschäftigung sowie Dienstleistung, die von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.

 

Wie geht es jetzt weiter?
Sind Sie an weiterführenden Informationen interessiert? Haben Sie noch grundsätzliche Fragen? Dann haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Sie rufen uns an, und wir besprechen alles in Ruhe am Telefon.

    0211-5801980

2. Sie möchten ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Bitte füllen Sie zunächst unseren Fragebogen online aus. Oder drucken Sie ihn als PDF "Vermittlung einer Seniorenhaushaltshilfe" aus und senden Sie ihn uns per Fax oder Post zurück. Wir benötigen diese wichtigen Angaben, um uns auf das Gespräch mit Ihnen vorzubereiten und bereits im Vorfeld die uns vorliegenden Bewerberinnen nach Ihren besonderen Ansprüchen zu sondieren.

 

 

Informationen zu häufig
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24 Stunden Pflege
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